S c h u l u n
g / U n t e r w e i s u n g n a c h K a p. 1.3 A D R
Diese Schulung richtet sich an Unternehmen, die nach Kapitel 1.4 ADR
Pflichten bei der Beförderung gefährlicher Güter haben.
Jede Person, deren Arbeitsbereich die Beförderung gefährlicher Güter umfasst,
muss nach Kapitel 1.3 ADR unterwiesen sein.
Arbeitnehmer müssen vor der Übernahme von Pflichten unterwiesen werden und dürfen Aufgaben, für die eine erforderliche Unterweisung noch nicht
stattgefunden hat,
nur unter der direkten Überwachung einer unterwiesenen Person wahrnehmen.
Schulungsdauer:
1 Tag
(Inhouse Schulung)
Schulungsinhalt:
Allgemeines Grundlagenwissen für alle Beteiligten
Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter
Angrenzende Rechtsbereiche
Gefahreneigenschaften und Klassifizierung
Aufgabenspezifische Pflichten und Verantwortlichkeiten
Dokumentation
Kennzeichnung und Bezettelung
Durchführung der Beförderung
Ausnahmen und Freistellung
Zeugnis / Gültigkeit:
Der Arbeitgeber erhält vom Schulungsveranstalter eine
Bescheinigung (Unterweisung) für die an der
Schulung teilgenommenen Mitarbeiter.