S c h u l u n g  /  U n t e r w e i s u n g  n a c h  K a p.  1.3  A D R

 

Diese Schulung richtet sich an Unternehmen, die nach Kapitel 1.4 ADR

Pflichten bei der Beförderung gefährlicher Güter haben.

Jede Person, deren Arbeitsbereich die Beförderung gefährlicher Güter umfasst,

muss nach Kapitel 1.3 ADR unterwiesen sein.


Arbeitnehmer müssen vor der Übernahme von Pflichten unterwiesen werden und dürfen Aufgaben,  für  die  eine  erforderliche  Unterweisung  noch  nicht  stattgefunden  hat,

nur unter der direkten Überwachung einer unterwiesenen Person wahrnehmen.

 

Schulungsdauer:

1 Tag

(Inhouse Schulung)

 

Schulungsinhalt:

Allgemeines Grundlagenwissen für alle Beteiligten

Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter

Angrenzende Rechtsbereiche

Gefahreneigenschaften und Klassifizierung

Aufgabenspezifische Pflichten und Verantwortlichkeiten

Dokumentation

Kennzeichnung und Bezettelung

Durchführung der Beförderung

Ausnahmen und Freistellung

 

Zeugnis / Gültigkeit:

Der Arbeitgeber erhält vom Schulungsveranstalter eine

Bescheinigung (Unterweisung) für die an der

Schulung teilgenommenen Mitarbeiter.